Wer im Hochstift in Hotels oder Gaststätten arbeitet, sollte die Gehaltsabrechnung genau prüfen. Dazu ruft die Gewerkschaft NGG auf. Sie beobachtet, dass viele Arbeitgeber kein oder zu wenig Weihnachtsgeld zahlen – obwohl die Beschäftigten tariflich Anspruch auf ein zusätzliches halbes Monatsgehalt haben. Laut Gewerkschaft versuchen viele Arbeitgeber auch, beim Mindestlohn zu mogeln. Seit September gilt im Hotel- und Gaststätten-Gewerbe eine Lohnuntergrenze von etwas mehr als 8 Euro pro Stunden.