Mini-Jobber haben die gleichen Rechte wie andere Arbeitnehmer. Darauf weist die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten im Hochstift hin. Sie beklagt, dass 450-Euro-Jobber in der Gastronomie zum Beispiel oft ihrem Urlaubsanspruch und Feiertagszuschlägen hinterher laufen. Der Vorwurf der NGG: Viele Arbeitgeber der rund 47.000 Mini-Jobber in den Kreisen Paderborn und Höxter missachten diese Rechte angeblich - entweder aus Unkenntnis oder aus Vorsatz.