Die Beschäftigten in der Fleischindustrie im Hochstift haben Anspruch auf einen Mindestlohn. Daran erinnert die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten NGG. Seit Anfang des Monats gelte eine Untergrenze von 7,75 Euro pro Stunde, der Lohn steigt innerhalb von gut zwei Jahren auf 8,75 Euro. Die NGG ruft die Beschäftigten auf, ihre Verträge genau zu und warnt vor möglichen Tricksereien: Überstunden zum Nulltarif unterlaufen die Vereinbarung genauso wie Lohnabzüge für Schutzkleidung, Transport oder Unterkunft.