Wer noch kein Weihnachtsgeld auf dem Konto hat, sollte prüfen, ob er Anspruch darauf hat. Dazu rät die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten vor allen Dingen den fast 33.000 Minijobbern im Hochstift. Wenn der Chef den übrigen Angestellten Weihnachtsgeld zahlt, dann haben auch Mini-Jobber Anspruch darauf. Die Höhe des Weihnachtsgeldes richtet sich dann nach der jeweiligen Arbeitszeit.