Die Inhaber von Genussscheinen der insolventen Delbrücker Paragon-AG werden wohl leer ausgehen. Nach einem Bericht der Neuen Westfälischen wurde den Anlegern in einem Schreiben des Amtsgerichtes Paderborn mitgeteilt, dass Ihre Forderungen nicht mit in die Insolvenztabelle aufgenommen wurden. Laut Insolvenzverwalter Frank Kebekus sind Genussrechte nachrangig und werden erst bedient, wenn alle anderen Forderungen zu 100 Prozent erfüllt wurden und dann noch Geld übrig ist. Und davon sei nicht auszugehen. Das Genussrechtskapital beläuft sich schätzungsweise auf 18 Millionen Euro.