Großeltern müssen keinen Unterhalt für ihre Enkel zahlen, zumindest nicht solange mindestens ein Elternteil voll erwerbsfähig ist. So hat das Oberlandesgericht Hamm in einem Familienstreit in Paderborn geurteilt. Drei Kinder wollten von ihrem Opa Unterhalt haben, weil der Vater nur eingeschränkt leistungsfähig war und die alleinerziehende Mutter nur einen Mini-Job hatte. Der Großvater lehnte das ab – mit dem Hinweis, die Mutter könne sich ja auch eine andere Arbeit suchen. Die Richter in Hamm gaben dem Großvater Recht und bestätigten ein Urteil des Paderborner Familiengerichts.