Das Oberlandesgericht Hamm hat ein Urteil des Landgerichts Paderborn bestätigt. Demnach ist die Vermummung des Gesichts auch NACH einem Fußballspiel nicht erlaubt, wenn sie auf dem Stadiongelände stattfindet. Es geht um eine Partie in der Benteler Arena vor zweieinhalb Jahren.
Der VfB Stuttgart musste im Mai 2015 gegen den SC Paderborn ran. Ein damals 21-jähriger Stuttgart-Fan ging nach dem Abpfiff raus aus der Benteler Arena zu den Bussen auf dem Gästeparkplatz. Innerhalb der VfB-Fans entstand ein Tumult, es wurden Pyros gezündet. Der Angeklagte maskierte sich, sodass nur noch seine Augen zu sehen waren. Der damals 21-Jährige schrie Polizisten an und schlug aggressiv gegen den Bus. Seine Identität konnte später mit einem Video geklärt werden. Mit dem Urteil hat das OLG Hamm die Revision des Stuttgarters abgelehnt. Das Landgericht Paderborn hatte ihn bereits im März zu einer Geldstrafe verurteilt.