Das Oberlandesgericht Hamm hat endgültig über einen vermutlich alltäglichen Autounfall entschieden. An einer Gabelung an der Autobahnabfahrt Paderborn-Elsen waren zwei Autos seitlich zusammengestoßen. Das OLG entschied jetzt in zweiter Instanz, dass beide Fahrerinnen Schuld haben. Deshalb bekommt die Paderbornerin auch nur die Hälfte des eingeklagten Schadens ersetzt – nämlich 2150 Euro. Die Unfall-Situation kommt so ähnlich wahrscheinlich ständig vor. In diesem konkreten Fall passierte es auf der A33-Abfahrt in Paderborn-Elsen. Wo sich die Straße gabelt, wollte die Paderbornerin mit ihrem Auto auf die rechte Fahrbahn rüber ziehen. In dem Moment fuhr der nachfolgende Wagen schon rechts an ihr vorbei. Das Oberlandesgericht urteilte: das Überholmanöver war falsch – die vorausfahrende Frau hat beim Rüberziehen aber ebenfalls einen Fehler gemacht: sie habe sich nicht richtig umgesehen. Das Urteil ist rechtskräftig.