Zum zweiten Mal muss sich das Paderborner Landgericht mit dieser Frage beschäftigen: Hat ein Professor der Uni Fördergelder veruntreut? Der Bundesgerichtshof hatte den Freispruch aus dem Jahr 2009 aufgehoben. Als Grund nannten die Karlsruher Richter eine lückenhafte Beweisführung. Der Matheprofessor soll laut Anklage durch seinen Umgang mit Fördermitteln einen Schaden von drei Millionen Euro verursacht haben.