Eine junge Frau bekommt kein Schmerzensgeld für einen Rutschunfall im Waldbad in Paderborn-Schloß Neuhaus. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Die heute 22-jährige hatte sich vor fünf Jahren beim Rutschen einen Lendenwirbel gebrochen. Sie wollte deshalb 30 000 Euro einklagen. Ihr Argument: an der wellenförmigen Rutsche fehlte ein Warnhinweis. Die Richter lehnten ihre Klage ab: sie sahen keinen Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften.