Nirgendwo in Nord-Rhein-Westfalen dürfen Nonnen in Ordenstracht an staatlichen Schulen unterrichten - nur in Paderborn. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat heute die Klage einer Muslimin abgewiesen und damit das seit einem Jahr geltende sogenannte Kopftuchverbot bestätigt. Die Klägerin hatte argumentiert, dass das Kopftuch-Verbot ungerecht sei ? immerhin dürften auch Nonnen in Ordenstracht unterrichten. Das Land NRW dagegen stellte klar, dass es nur einen historisch bedingten Einzelfall gebe. Eine Schulleiterin einer Sonderschule für Sehbehinderte und Blinde in Paderborn unterrichte in Ordenstracht. Kirchliche Schulen sind vom Verbot ausgenommen.