Das Verwaltungsgericht Minden hat die Klage einer Paderborner Gymnasiallehrerin abgewiesen. Demnach muss die Lehrerin nach Medienberichten auch künftig Klausuren selbst austeilen und anschließend für Rückfragen zur Verfügung stehen. Der Fall, den das Mindener Verwaltungsgericht klären musste, war schon sehr speziell. Die Gymnasiallehrerin wollte sich gegen eine Dienstanweisung ihrer eigenen Schule wehren. Die sah seit Herbst 2014 vor, dass die Lehrer in den Kursen der Oberstufe ihre Klausuraufgaben selbst austeilen und dann ihren Schülern noch etwa eine halbe Stunde zur Verfügung stehen müssen. Die Paderborner Teilzeitlehrerin sah darin eine unzumutbare Mehrbelastung. Das Gericht gab der Schule Recht: Die Anweisung entspreche den gesetzlichen Regeln – außerdem zeige ein Fachlehrer damit auch, dass er seine Schüler schätzt.