Wegen versuchten Totschlags muss ein Mann aus Paderborn für vier Jahre hinter Gitter. Das Landgericht sieht es als erwiesen an, dass der Russlanddeutsche bei einer feucht-fröhlichen Grillparty vor fast einem Jahr einen Bekannten mit einem Klappmesser niedergestochen hat. Das Opfer überlebte trotz einer 12 Zentimeter tiefen Stichwunde im Rücken. Der vorbestrafte Paderborner schwieg bis zuletzt zu den Vorwürfen. Seine Verteidiger hielten den 50-Jährigen für unschuldig, da sich etliche andere Party-Gäste bei ihren Zeugenaussagen widersprochen hatten.