In einem Streit zwischen dem Netto-Konzern und einer Mitarbeiterin hat es am Vormittag vor dem Paderborner Arbeitsgericht bei einem Gütetermin keine Einigung gegeben. Geklagt hatte eine 49-jährige Paderbornerin. Sie fordert die Rücknahme von zwei Abmahnungen gegen sie.
Die Klägerin ist eine Altbekannte. Vor fünf Jahren klagte die heutige Betriebsrätin gegen Netto und gewann – ihre Kündigung wurde zurückgenommen. Damals warf der Konzern ihr vor, an der Kasse Bonbons gelutscht zu haben, konnte aber keinerlei Zeugen liefern. Im Sommer dieses Jahres kassierte die Paderbornerin zwei Abmahnungen. In einem Fall soll sie einen Vorgesetzten beleidigt, in einem anderen Fall FFP2-Masken aus dem eigenen Laden geklaut haben.
Die 49-Jährige weist beide Vorwürfe entschieden zurück – sie vermutet, dass der Konzern sie als unbequeme Betriebsrätin loswerden will. Im kommenden Februar folgt der nächste Gerichtstermin.