Der Gütetermin zwischen der Delbrücker Paragon AG (Firmenzentrale Bild links) und einem ehemaligen Mitarbeiter ist gescheitert. Nach Radio Hochstift-Informationen wurden sich die Parteien vor dem Paderborner Arbeitsgericht nicht einig. Im April wird die Kammer nun in einem Verfahren entscheiden, ob die Kündigung des Mitarbeiters rechtmäßig war. Dem Arbeitsgericht Paderborn liegen weitere solcher Klagen vor. Auch einige gekündigte Mitarbeiter einer thüringischen Tochterfirma der Paragon AG in Suhl haben Kündigungsschutzklagen eingereicht.