Im Prozess um vergiftete Pausenbrote vor dem Bielefelder Landgericht haben sich die Verteidiger gegen eine Verurteilung des Angeklagten wegen versuchten Mordes ausgesprochen. Dass er einem heutigen Wachkoma-Patienten Quecksilber verabreicht haben soll, sei im Prozess nicht bewiesen worden, sagten die Verteidiger in ihren Plädoyers.
Die Staatsanwaltschaft hatte gestern eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung wegen versuchten Mordes gefordert. Der 57-Jährige Angeklagte soll mehrere seiner Arbeitskollegen über Jahre in einem Betrieb in Schloß Holte-Stukenbrock mit gefährlichen Substanzen auf Pausenbroten vergiftet haben. Warum, ist weiter unklar. Zwei seiner Ex-Kollegen sind jetzt nierenkrank. Nach Meinung der Verteidiger reicht eine Freiheitsstrafe von neun Jahren aus. Zum Abschluss der Plädoyers äußerte sich zum ersten Mal auch der Angeklagte selbst. «Ich schließe mich den Ausführungen meiner Verteidiger vollumfänglich an», sagte er. Ein Urteil soll am 7.März fallen.