Katholische Schulen dürfen Kinder mit anderer Religion ablehnen. So hat das Verwaltungsgericht Minden im Paderborner Fall um einen muslimischen Jungen geurteilt. Wer sein Kind auf eine katholische Grundschule schicke, der müsse alle Aspekte dieser Schule akzeptieren – auch den Religions-Unterricht. Das hatten die klagenden Eltern aus Paderborn aber abgelehnt. Die Mindener Richter spielen die Karten jetzt dem Land NRW zu – das führt momentan Gespräche mit den Kirchen.