Darf ein Pfarrer aus dem Kreis Paderborn in den kirchlichen Dienst zurückkehren, wenn die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen ihn eingestellt wurden? Eine gemeinsame Recherche von Radio Hochstift und der NW zeigt: Vorerst Nein.
Laut des Paderborner Erzbistums darf der Geistliche weiterhin nicht in der Seelsorge arbeiten – er bleibt also suspendiert. Das Bistum hält sich damit an die kirchenrechtliche Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Beschäftigte im kirchlichen Dienst.
Demnach müssen die sogenannten kirchlichen Voruntersuchungen der römischen Glaubenskongregation vorgelegt werden – dort fällt dann die Entscheidung.
Ein strafrechtliches Verfahren gegen den Geistlichen aus dem Kreis Paderborn wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs wurde in dieser Woche eingestellt – unter anderem, weil das vermeintliche Opfer im Ermittlungsverfahren unterschiedliche Angaben machte.