Im sogenannten Holzmindener Hafenmord-Prozess sind sich Staatsanwaltschaft und Verteidiger offenbar einig: Beide haben heute in ihren Plädoyers am Hildesheimer Landgericht eine Verurteilung wegen Totschlags, nicht wegen Mordes vorgeschlagen. Der Anwalt des Angeklagten schlug sieben, die Staatsanwaltschaft neun Jahre Haft vor. Außerdem haben sich beide gegen eine Unterbringung in einer Psychiatrie ausgesprochen, so wie es ein Gutachter zuletzt vorschlug. Der 31-jährige Angeklagte soll kurz vor Silvester eine Frau gewürgt und mit einer Schere erstochen haben.