Ein in Paderborn lebender Pole muss sein Auto weiter stehen lassen, obwohl er in seinem Heimatland einen EU-Führerschein erworben hat. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat eine Beschwerde des Mannes abgeschmettert und so die Rechtsauffassung des Kreises Paderborn und des Verwaltungsgerichts Minden bestätigt. Radio Hochstift-Reporter Thorsten Heggen