Der Paderborner Polizeichef Andreas Krummrey ist wegen vorsätzlicher Verletzung des Dienstgeheimnisses schuldig gesprochen worden. Er muss 13.500 Euro Geldstrafe zahlen. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Krummrey selbst sah keinerlei Beweise für seine Schuld. Das Detmolder Landgericht dagegen ist überzeugt, dass er eine anonyme Anzeige gegen zwei Kollegen aus dem Kreis Lippe verspätet weiter geleitet und sie vor Ermittlungen gewarnt hatte. Krummrey will gegen das Urteil Revision einlegen.