Der Leiter des Verkehrsdienstes der Paderborner Polizei ist vor dem Verwaltungsgericht Minden gescheitert. Er hatte als Privatmann gegen eine 70er Zone zwischen Delbrück-Lippling und Ostenland geklagt – sein Einwand wurde aber abgewiesen. Ob der Paderborner Polizist dagegen Berufung einlegen wird, ist laut seinem Anwalt noch unklar. Die Lipplinger hatten die Geschwindigkeitsbegrenzung gefordert, weil es auf der Straße imemr wieder zu teils schweren Unfällen kommt. Der Leiter des Verkehrsdienstes fand das Tempolimit übertrieben.