Die Klage eines sogenannten Priesterkindes gegen seinen biologischen Vater und das Erzbistum Paderborn ist auch am Oberlandesgericht in Hamm abgewiesen worden. Die genauen Urteilsgründe sollen noch folgen.
Fest steht aber schon: Der Senat hat die Begründung des Klägers, also des Priesterkindes, nicht geteilt. Zusätzlich hat das Oberlandesgericht auch keine Revision zugelassen. Dem 52-jährigen Kläger bleibt jetzt nur noch die sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof. Er hatte 22.000 Euro Schadenersatz von seinem biologischen Vater, einem katholischen Priester, gefordert.
Dieser hatte jahrzehntelang seine Vaterschaft geleugnet. Per Gerichtsverfahren zwang der Kläger seinen Erzeuger schließlich zum Vaterschaftstest. Auch das Paderborner Landgericht hatte die Klage auf Schadenersatz zuvor abgewiesen.