Zwei Jahre auf Bewährung und 200 Sozialstunden: So lautet die Strafe für einen 31-Jährigen aus Delbrück: Vor gut zwei Jahren hatte einen Bekannten mit einer Schere verletzt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm deshalb versuchten Totschlag vor. Das Paderborner Landgericht entschied auf gefährliche Körperverletzung, weil es mildernde Umstände gab. Zum Beispiel war der Täter vorher nie polizeilich auffällig und: er hat sein Opfer nicht lebensgefährlich verletzt. Der Delbrücker hatte seinem Bekannten ja in der Paderborner Zentralstation eine Schere in den Oberkörper gestoßen. Die Wunde war nur anderthalb Zentimeter tief und nach ein paar Tagen konnte das Opfer das Krankenhaus wieder verlassen. Außerdem gab zwischen den beiden wohl eine Vorgeschichte: Bei einem Streit am Tattag wollte das spätere Opfer mit einer Bierflasche auf den Angeklagten losgehen. Zeugen konnten das verhindern. Erst später trafen die Zwei in der Zentralstation wieder aufeinander.