Der Rechtsstreit um freiwillige Hausverbote in Spielhallen geht heute vorm Oberlandesgericht Hamm weiter. Der Fachverband Glücksspielsucht klagt stellvertretend für einen Spielsüchtigen aus Paderborn. Er wollte zum Eigenschutz ein Hausverbot in den Merkur-Spielhallen in Bielefeld und Paderborn erreichen. Das Landgericht Bielefeld hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen. Beklagter ist das Espelkamper Unternehmen Gauselmann, das bundesweit die Merkur-Spielotheken betreibt.