Das Verbot von vier Windrädern durch den Kreis Paderborn landet am Vormittag vor Gericht. Das Paderborner Unternehmen Westfalenwind klagt gegen die Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Minden. Die Verhandlung findet nicht-öffentlich statt.
Die Kreisverwaltung Paderborn hatte die Räder in Borchen-Etteln aus artenschutzrechtlichen Gründen abgelehnt, weil in dem Bereich seltene Rotmilane brüten. Laut dem Kreis Paderborn erhöhen die Anlagen das Verletzungs- und Tötungsrisiko deutlich. Westfalenwind sieht das anders.
Das Unternehmen will dafür sorgen, dass die Räder sich nicht zu den Zeiten drehen, in denen die Greifvögel mit den Rotoren in Berührung kommen könnten. So gehen Rotmilane vor allem auf frisch gepflügten Flächen auf Mäusejagd. Zu diesen Zeiten könnten die Räder dann in Absprache mit den Landwirten still stehen, so Westfalenwind. Das Unternehmen will in die vier Windräder insgesamt 16 Millionen Euro investieren.