EXKLUSIV Der Prozess um den tödlichen Verkehrsunfall auf einer A33-Brücke bei Stukenbrock wird erst im kommenden Jahr weitergeführt. Auf der Anklagebank sitzt ein Mann aus Hövelhof. Vor gut einem Monat wurde die Verhandlung am Bielefelder Amtsgericht ausgesetzt.
Der Grund: Die Staatsanwältin hatte den Fall neu übernommen, kannte vorher getroffene Absprachen nicht und forderte deshalb ein höheres Strafmaß. Daraufhin hatte der Anwalt des Angeklagten die Aussetzung des Prozesses beantragt. Jetzt ist klar, dass er am 31. Januar 2019 fortgesetzt wird. Der 57-jährige Angeklagte aus Hövelhof muss sich wegen fahrlässiger Körperverletzung mit Todesfolge, Trunkenheit am Steuer und Unfallflucht verantworten. Im Mai letzten Jahres hatte er mit zwei Promille im Blut auf der Autobahnbrücke über der A33 bei Stukenbrock zwei Radfahrerinnen angefahren. Eine 66-jährige Hövelhoferin starb. Ihre Enkelin wurde schwer verletzt.