Eines der grausamsten Gewaltverbrechen der vergangenen Jahre ist in rund anderthalb Wochen wieder Thema am Paderborner Landgericht. Der Prozess um einen mutmaßlichen Auftragsmord in Lichtenau-Blankenrode wird wieder aufgerollt. Die Witwe des Opfers muss sich erneut verantworten.
2015 hatte das Paderborner Landgericht die Frau wegen Strafvereitelung für vier Jahre ins Gefängnis geschickt, weil sie nach der Tat Spuren beseitigt haben soll. Das Urteil hoben die Richter des Bundesgerichtshofes auf. Für sie wurde nicht ausreichend geklärt, ob die Frau nach einem Ehekrach den Mord an ihrem Mann in Auftrag gegeben hatte oder nicht. Darum soll es ab Ende Juni gehen. Das Urteil gegen den damaligen Hauptangeklagten ist allerdings rechtskräftig. Der Täter bekam 2015 eine zehnjährige Haftstrafe. Mit einem Gummihammer zertrümmerte er das Gesicht des Mannes aus Lichtenau-Blankenrode. Der Täter ist auch als Zeuge geladen.