Der Rat in Bad Driburg hat das Bürgerbegehren der Gesamtschul-Gegner für unzulässig erklärt. Eine Anwaltskanzlei kam bei der Prüfung zu dem Ergebnis, dass das Begehren irreführend formuliert war. Gegenstand war der Ratsbeschluss für einen gemeinsamen Sozialraum mit Altenbeken - der Text habe aber den Eindruck erweckt, dass die Unterschriften direkt gegen die Gesamtschule gehen. Bad Driburgs Bürgermeister Burkhard Deppe: