Es ist ein Schlag für die Minderheitsregierung in Düsseldorf: Das NRW-Verfassungsgericht hat den rot-grünen Nachtragshaushalt im Eilverfahren 2010 in Teilen untersagt. Die entsprechende Klage dagegen hatten CDU und FDP eingereicht. Radio Hochstift hat bei dem CDU-Landespolitiker Daniel Sieveke aus Paderborn nachgefragt, was das für die rot-grüne Landesregierung jetzt genau bedeutet?