Das Verwaltungsgericht Minden hat klargestellt, dass es den Beschluss des Höxteraner Rats zur Auflösung der Realschule für rechtswidrig hält. Damit bekommen die klagenden Eltern in einer weiteren Detail-Frage Recht. Kürzlich entschied das Gericht schon, dass das Bürgerbegehren der Eltern zum Erhalt der Realschule nach wie vor Gültigkeit hat. Die Zukunft der Einrichtung ist damit fürs erste gesichert, sofern die Anmeldezahlen stimmen.