Eine Gemeindereferentin aus Paderborn-Sande muss in ihrer Einsatzgemeinde wohnen. Das hat das Landesarbeitsgericht Hamm entschieden und ein Urteil der Paderborner Arbeitsrichter aufgehoben. Das Erzbistum Paderborn hatte die Frau im November 2007 abgemahnt, weil sie nicht aus Sande an ihren acht Kilometer entfernten Arbeitsplatz in Paderborn umziehen wollte. Sie war zwar auf eigenen Wunsch nach Paderborn versetzt worden, hat aber in Sande mit ihrer Familie ein Haus gekauft. Eine Revision ist nicht zugelassen.