Im Berufungsprozess um einen Landwirt aus Steinheim-Ottenhausen ist vor dem Paderborner Landgericht jetzt das Urteil gefallen: Demnach muss der 67-Jährige nur noch 200 Euro Strafe zahlen.
In erster Instanz war der Bauer vor dem Brakeler Amtsgericht noch zu einer Geldstrafe von 2.500 Euro verurteilt worden. Außerdem stand im Raum, dass er künftig keine Tiere mehr halten dürfe. Die Richter am Paderborner Landgericht entschieden jetzt allerdings: Eine Straftat ist dem Mann in keinster Weise nachzuweisen, dafür hätten seine Rinder tatsächlich leiden müssen.
Der Landwirt habe lediglich im Frühjahr 2015 über einen Zeitraum von etwa zwei Wochen seine Rinder nicht bedarfsgerecht gefüttert. Laut des Höxteraner Kreisveterinäramtes seien die Rinder völlig abgemagert gewesen – der Landwirt sagt, die Tiere seien nur wegen seiner Ökohaltung dünner gewesen.