Kleiner Rückschlag im Kampf gegen die geplante Müllverbrennungsanlage in Paderborn-Mönkeloh: Die Stadt muss offenbar in jedem Fall dem Bauherren Stratmann gestatten, den in der MVA produzierten Strom über städtische Grundstücke ins Netz einzuleiten. Durchleitungsrechte zu verweigern, würde gegen den Gleicheitsgrundsatz verstoßen. Zu diesem Schluß kommt jetzt auch ein von der Stadt beiauftragter Fachanwalt. Schließlich sei auch Betreibern von Windkraftanlagen erlaubt worden ? Stromleitungen über städtische Grundstücke zu legen. Bei der Genehmigung des Müllofens spielt die Möglichkeit einer Stromeinspeisung eine entscheidende Rolle. In einer Woche Befassen sich die Paderborner Politiker mit der neuen Entwicklung.