Das Paderborner Landgericht hat heute den sexuellen Übergriff eines Mannes auf seinen Stiefsohn bestraft. Der Salzkottener erhielt 20 Monate auf Bewährung. Der 39-jährige hatte gestanden, sich im Frühjahr 2010 einmal an seinem Kind vergangen zu haben. Der Junge war damals neun Jahre alt. Die Richter waren sich einig, dass sich der Täter bei dem Übergriff in einer psychischen Ausnahmesituation befunden haben muss. Der Salzkottener habe keine pädophilen Neigungen und sich bisher auch nichts zu Schulden kommen lassen.