Nach einem Ballonunfall im August 2015 bekommt die Frau des Opfers aus Salzkotten jetzt fast 60.000 Euro Schadenersatz. Das Landgericht Arnsberg blieb in seinem Urteil damit aber deutlich unter den Erwartungen des Opferanwaltes. Er hatte mit fast 140.000 Euro gerechnet.
Der Ehemann der Klägerin war nach dem Unfall gelähmt. Die Lähmung führte zu einem Zwerchfell-Hochstand und dieser wiederum zu einer vergrößerten Herzkammer. Der 75-Jährige starb schließlich an einem Herzinfarkt. Laut eines Gutachtens würde er ohne den Unfall heute mit an „Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ noch leben. Das Gericht konnte in dem Zivilprozess allerdings keine Schuld des Veranstalters oder des Piloten feststellen. Es folgte damit dem Ergebnis eines Unfallrekonstruktionsgutachtens. So sei unter anderem die Landung nicht zu beanstanden gewesen. Ob einer der beiden Prozessparteien in Revision geht, ist noch offen.