In einem ungewöhnlichen Rechtsstreit hat das Paderborner Landgericht ein wohl richtungsweisendes Urteil gefällt. Konkret geht es um die Verpflichtungen eines Betreibers von Autowaschanlagen.
Eine Frau war in Paderborn mit ihrem Auto ganz normal in eine vollautomatische Waschanlage gefahren. Anschließend konnte sie allerdings nicht verhindern, dass ihr Auto mit einem anderen Auto kollidierte, das in der Anlage vor ihr steckengeblieben war. Das Paderborner Amtsgericht entschied zunächst: Dafür kann auch der Betreiber der Waschanlage nichts. Alle Gefahren könnten von ihm nicht ausgeschlossen werden.
Das Paderborner Landgericht kippte das Urteil laut einer Zeitung allerdings jetzt: Die Richter sprachen der Frau 1.300 Euro Schadenersatz zu. Bei so einer Waschanlage müsse eine Notabschaltung gewährleistet seien.