Der sogenannte Scheunenmordfall im Sommer 2014 in Büren-Brenken muss in Paderborn juristisch neu bewertet werden. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Landgerichts aufgehoben – wegen eines Rechtsfehlers, von dem der Angeklagte profitiert habe. Die Karlsruher Richter sehen es genauso wie die Eltern des Opfers. Sie hatten Revision eingelegt, weil sie ein Urteil wegen Mords haben wollen. Und die Vorsitzende BGH-Richterin hat heute gesagt: Die Tat ist als Mord aus Heimtücke zu bewerten. Der Angeklagte war ja wegen versuchten Mords und Totschlags zu achteinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Dabei hat das Paderborner Gericht aus Sicht des BGH aber etwas außer Acht gelassen: Nämlich, dass die Schläge mit einer Metallstange auf den Kopf des Opfers im Prinzip schon tödlich waren. Der damals 19-jährige Angeklagte hatte seinem Freund ja später noch die Kehle durchgeschnitten, weil der noch lebte.