Im Prozess um den Scheunenmord von Büren-Brenken gibt es offenbar Akten, die weder das Gericht, noch die Staatsanwaltschaft oder die Verteidigung jemals gesehen haben. Der Leiter der Mordkommission hat ausgesagt, dass die Polizei eigene Kriminalakten anlegt. Er dürfe aber nicht sagen, nach welchen Richtlinien diese angelegt werden und was darin steht. Die Richter am Paderborner Landgericht wollen aber genau das jetzt klären lassen. Dem 21-jährigen Angeklagten drohen für die Tötung seines besten Freundes bis zu 15 Jahre Haft.