Der Bundesgerichtshof wird doch erst später über den Scheunenmord von Büren-Brenken verhandeln. Nach Informationen der NW verschiebt sich der Verhandlungstermin in Karlsruhe von Anfang Oktober auf den 3. Dezember. Warum, ist unbekannt. Der 17-jährige Angeklagte war zu achteinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Er hatte an einer Brenkener Scheune seinen besten Freund umgebracht. Die Eltern des Opfers und auch der Angeklagte hatten Revision beantragt.