Beim Revisionsprozess um den Scheunenmord von Büren-Brenken hat am Vormittag ein Gutachter ausgesagt. Er hält den Angeklagten für voll schuldfähig. Im Gepräch mit dem Psychiater hat der 21-jährige nicht nur seinen Aussagen widerprochen, sondern auch denen der Eltern des Opfers. Die glauben, dass ihr Sohn sterben musste, weil er keine gemeinsame berufliche Zukunft mit dem Angeklagten anstrebte. Laut dem Beschuldigten ging es nicht darum, sondern um Mädchengeschichten. Anders als in seiner Version beim ersten Prozess will der Geseker seinen besten Kumpel sofort getötet haben - bisher hieß es immer, der Angeklagte sei weggefahren und dann nochmal zum Tatort in Büren-Brenken zurückgekehrt. Für den Gutachter steht fest: Der 21-jährige sollte nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Der Psychiater sagte aber auch, dass es keine Affekthandlung war. Das Urteil soll Ende August am Paderborner Landgericht fallen.