Erfolg für die Gaspreis-Rebellen. Das Amtsgericht Paderborn hat eine Klage von EON in einem vereinfachten Verfahren abgewiesen. Dabei ging es um rund 300 Euro, die der beklagte Paderborner nachzahlen sollte. Der Mann gehört zu den sogenannten Gaspreis-Verweigerern. Sie hatten nach einer Preiserhöhung im Jahr 2004 eigenmächtig ihre Rechnungen gekürzt, weil ihrer Meinung nach die Verteuerung von EON nicht ausreichend begründet wurde. EON mahnte die Kunden an und klagte vor dem Amtsgericht. Das gab dem säumigen Zahler nun Recht und wies die Klage zurück. Das Urteil ist das erste in einer wohl langen Reihe – EON hat insgesamt 300 Kunden verklagt.