Die Hinterbliebenen einer Frau aus Paderborn dürfen jetzt zumindest auf 350.000 Euro Schmerzensgeld hoffen. Vor dem Oberlandesgericht in Hamm wurde heute ein Vergleich geschlossen. Die Frau war nach einer Schilddrüsen-Operation im Krankenhaus Geseke auf tragische Weise gestorben. Als sie aus der Narkose erwachte, traten damals Nachblutungen auf. Gutachter stellten fest, dass sich sofort ein Chirurg um die Frau hätte kümmern müssen. Das geschah aber nicht. Die Geseker Klinik kann dem Vergleich noch innerhalb von drei Wochen widersprechen.