Der Kampf eines Paderborner Elternpaares für ihr Kind ist vor Gericht endgültig gescheitert. Sie wollten ihre 10jährige Tochter auf die Realschule schicken und nicht akzeptieren, dass sie nach dem Prognoseunterricht eine Empfehlung für die Hauptschule bekam. Das Oberverwaltungsgericht Münster lehnte die Beschwerde der Eltern gegen die Entscheidung des Schulamtes und gegen vorige Urteile ab und erklärte das Verfahren für verfassungsgemäß.