Die Schulempfehlungen der Grundschule und des Prognoseunterrichtes sind für Eltern bindend. Das hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden, und die Klage eines Paderborner Elternpaares abgewiesen. Die Paderborner wollten sich nicht damit abfinden, dass ihrem Kind nach dem Prognoseunterricht der Besuch einer Haupt- oder Gesamtschule empfohlen worden war. Nach ihrer Ansicht müssten sie als Eltern das letzte Wort haben dürfen. Das sieht das Verwaltungsgericht anders: es untersagte ihnen in dem Beschluss, ihr Kind auf eine Realschule zu schicken.