Nach dem Beinahe-Tod eines dreijährigen Mädchens im Hallenbad von Marienmünster-Vörden hat sich jetzt die Paderborner Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Sie leitete ein Verfahren gegen Unbekannt wegen des Verdachts der Körperverletzung ein. Es soll untersucht werden, ob einer der Beteiligten seine Aufsichtspflicht verletzt hat. Die Dreijährige musste laut Zeugenaussagen vom Schwimmmeister wiederbelebt werden, nachdem sie zuvor von einer Retterin leblos aus dem Wasser gezogen worden war. Das Mädchen ist mittlerweile wieder wohlauf.