Das Landessozialgericht in Essen beschäftigt aktuell der Fall eines Schülers aus Paderborn. Dem Sechsjährigen droht das Aus in seiner jetzigen Grundschule. Hintergrund ist die Erkrankung des Jungen und ein damit verbundener Zuständigkeitsstreit.
Der Sechsjährige leidet an Diabetes. Zehn bis 20 Mal am Tag muss sein Blutzucker gemessen werden – das Kind ist auf Grund seines Alters dazu aber noch nicht in der Lage. Der Antrag der Eltern auf einen sogenannten Integrationshelfer wurde vom Kreis Paderborn an die Barmer Krankenkasse weitergereicht – die Behörde sei laut eigener Aussage nicht zuständig. Die Barmer wiederum lehnte den Antrag nach mehreren Monaten Bearbeitungszeit ab. Die Grundschule des Sechsjährigen will ebenfalls keine Verantwortung tragen: Sie hat der Anwältin der Familie mitgeteilt, dass sie den Sechsjährigen ohne einen Integrationshelfer nach den Herbstferien nicht mehr unterrichten würde. Jetzt muss das Gericht entscheiden.