Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines baptistischen Ehepaares aus Paderborn abgelehnt. Nach Überzeugung der Richter können die Eltern ihre Kinder nicht aus Glaubensgründen vom Sexualkundeunterricht befreien lassen. Damit müssen die strenggläubigen Baptisten nun 80 Euro Bußgeld zahlen. Sie hatten ihre Kinder von einem Theater-Projekt zum Thema sexueller Missbrauch und einer Karnevalsveranstaltung ferngehalten. Aus Sicht der Verfassungs-Richter hat die Schulpflicht Vorrang, wenn die Schule Neutralität und Toleranz gegenüber den Erziehungsmethoden der Eltern wahrt.