Ein Fall von sexueller Nötigung beim Schützenfest 2011 in Salzkotten-Scharmede hat erneut das Paderborner Landgericht beschäftigt. Die Richter hoben im Berufungsverfahren eine 14-monatige Freiheitsstrafe gegen den Angeklagten auf. Das neue Urteil fiel deutlich milder aus. Acht Monate auf Bewährung hat der Salzkottener bekommen.
Er hatte 2011 beim Schützenfest in Scharmede eine damals 20-jährige Frau nachts hinter einer Turnhalle sexuell massiv bedrängt und ihr unter den Rock gefasst. Im ersten Prozess zeigte der Angeklagte keinerlei Reue. Er bezeichnete das Opfer sogar als „Lügnerin“ und „Flittchen“.
Inzwischen hat er der Frau 2.500 Schmerzensgeld gezahlt und eingestanden, dass er einen Fehler begangen hat. Sein Anwalt hatte jetzt im Berufungsprozess Freispruch gefordert, weil der Angeklagte sein Vorhaben damals freiwillig aufgegeben habe. Das sah das Gericht nicht so. Nur die Gegenwehr des Opfers habe ihn von sexuellen Handlungen abgehalten.