Im Streit um die Arbeitszeiten bei der Großbäckerei Siebrecht aus Brakel steht jetzt der Gang vor die nächste Instanz an. Am 10. Juni soll das Landesarbeitsgericht Hamm entscheiden, ob das Urteil des Paderborner Arbeitsgerichts rechtens ist. Das hatte im Oktober entschieden, dass die Verlängerung der Wochenarbeitszeit auf 42 Stunden ohne Lohnausgleich unzulässig ist. Den betroffenen Mitarbeitern empfiehlt die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten, weiterhin die unbezahlten Mehrarbeitsstunden einzufordern. Siebrecht hatte erst vor rund drei Wochen knapp 70 Mitarbeitern in Brakel die Kündigung ausgesprochen.